Rechnungswesen und Lohnbuchhaltung
Rechnungswesen und Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Neben den typischen Leistungen, nämlich Unterstützung und Hilfestellung in allen Steuerfragen sowie die Übernahme von Aufgaben rund um die Finanzbuchhaltung und der Lohn- und Baulohnabrechnung helfe ich Ihnen in der Existenzgründung und stehe Ihnen auch bei den Gesprächen mit Banken zur Seite.
Rechnungswesen und Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Unterstützung und Hilfestellung in allen Steuerfragen
Beratung bei Existenzgründungsfragen, Rechtsformwahl, betriebswirtschaftliche Auswertungen u.v.m.
In der Rubrik Neuigkeiten und Aktuelles halte ich ausgewählte Steuernachrichten für Sie bereit.
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
Wir möchten uns herzlich für Ihre Treue in diesem Jahr bedanken. Für die kommenden Weihnachtsfeiertage wünschen wir Ihnen Gesundheit und Freude.
Möge das neue Jahr für Sie viele glückliche Momente bereithalten.
Auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit freut sich
Ihr Team vom Steuerbüro Katja Herrmann
Unsere Öffnungszeiten zwischen dem 23.12.2025 und 02.01.2026
23.12.2025 9.00 Uhr -16.00 Uhr
24.12.2025 geschlossen
25.12.2025 geschlossen
26.12.2025 geschlossen
29.12.2025 9.00 Uhr -16.00 Uhr
30.12.2025 9.00 Uhr -16.00 Uhr
31.12.2025 geschlossen
01.01.2026 geschlossen
02.01.2026 9.00 Uhr -14.00 Uhr
Mandanten-Monatsinformation November 2025
das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.
Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind.
E-Mails mit Steuerbezug müssen den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegünstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft befasst.
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Mandanten-Monatsinformation Oktober 2025
das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
In einem weiteren Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Umzug, der allein dazu dient, aufgrund eines größeren Raumangebots ein häusliches Arbeitszimmer einrichten zu können, nicht beruflich veranlasst ist.
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird.
Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung, ein Grundstück, stellt dies eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Am 12.09.2025 wurde der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Er enthält steuerrechtliche Änderungen und Neuerungen.
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